Bußgelder helfen

In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Strafrichter oder Staatsanwalt entscheiden über die Vergabe von Bußgeldern (richtiger: Geldauflagen).

Sie als Betroffener dürfen den Vorschlag unterbreiten, Wegbegleiter e.V. mit Ihrem Bußgeld zu bedenken. Wir sind als gemeinnütziger Verein für Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen unter der Nummer
E-07944 gemeldet. 

Mit der Zuweisung von Bußgeldern kann die Arbeit des Wegbegleiter e.V. einfach unterstützt werden. Die Zuweisung kommt schwer kranken und sterbenden Menschen sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen zu Gute. 

Wir garantieren eine diskrete, gewissenhafte und unkomplizierte Abwicklung der uns zugewiesenen Geldauflagen. Wegbegleiter verpflichtet sich unverzüglich über Zahlungseingänge oder ausstehende Zahlungen transparent zu informieren. Selbstverständlich werden für erhaltene Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Bitte vermerken Sie als zu einer Zahlung Verpflichteter bei der Überweisung als Verwendungszweck "Bußgeld".

Für Richter und Staatsanwälte

Sollten Sie als Richter oder Staatsanwalt vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung oder spezielle Überweisungsträger benötigen, senden wir diese gerne auf Anfrage zu.

Herzlichen Dank für Ihre Zuweisung!


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