Bußgelder helfen
In Ermittlungs-,
Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von
Geldauflagen zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt
werden.
Strafrichter oder
Staatsanwalt entscheiden über die Vergabe von Bußgeldern (richtiger:
Geldauflagen).
Sie als Betroffener dürfen
den Vorschlag unterbreiten, Wegbegleiter e.V. mit Ihrem Bußgeld zu
bedenken. Wir sind als gemeinnütziger Verein für Geldauflagen in
Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger
Einrichtungen unter der Nummer
E-07944
gemeldet.
Mit der Zuweisung von
Bußgeldern kann die Arbeit des Wegbegleiter e.V. einfach unterstützt
werden. Die Zuweisung kommt schwer kranken und sterbenden Menschen sowie
ihren Angehörigen und Hinterbliebenen zu Gute.
Wir garantieren eine
diskrete, gewissenhafte und unkomplizierte Abwicklung der uns
zugewiesenen Geldauflagen. Wegbegleiter verpflichtet sich unverzüglich
über Zahlungseingänge oder ausstehende Zahlungen transparent zu
informieren. Selbstverständlich werden für erhaltene Geldauflagen keine
Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Bitte vermerken Sie als zu einer
Zahlung Verpflichteter bei der Überweisung als Verwendungszweck
"Bußgeld".
Für Richter und
Staatsanwälte
Sollten Sie als Richter
oder Staatsanwalt vorbereitete Aufkleber mit Anschrift und
Kontoverbindung oder spezielle Überweisungsträger benötigen, senden wir
diese gerne auf Anfrage zu.
Herzlichen
Dank für Ihre Zuweisung!
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