Service

Ehrenamt


Ehrenamtskarte – Vergünstigungen für ehrenamtlich Engagierte
Wer die Ehrenamtskarte erhalten möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
 

  • Das durchschnittliche wöchentliche Engagement muss mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten) betragen.
     

  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig sein.
     

  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über einen Ersatz entstandener Kosten hinausgehen.
     

  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Mönchengladbach erbracht werden.


Bewerbungen für die Ehrenamtskarte können ab sofort an das Freiwilligen Zentrum Mönchengladbach oder das Büro des Oberbürgermeisters gestellt werden.
 



Freiwilligendatenbank
 

Versicherungsschutz im Ehrenamt
 

  • Versicherungsschutz im Ehrenamt
    Mehr als fünf Millionen Menschen in NRW engagieren sich ehrenamtlich. Dafür besteht eine Landeshaftpflicht- und -unfallversicherung. Im Falle eines Falles reicht dann die Meldung eines Schadens. Ehrenamtliche müssen sich nicht vorsorglich bei der Versicherung registrieren lassen oder gar eine individuelle Versicherungspolice abschließen. Nordrhein-Westfalen direkt, das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung, beantwortet alle Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt unter der Rufnummer 0211 837-1001. Fragen zum Schadensfall beantwortet die Union Versicherungsdienst GmbH, Tel.: 05231 / 603-6112.
     

  • Weitere Information zum Versicherungsschutz unter:
    http://www.engagiert-in-nrw.de/service/versicherungsschutz/
     

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